Generalversammlung am anderen Ort als Firmensitz: Vertragsklausel nach § 36 GmbHG
§ 36 Abs. 1 GmbHG setzt den Sitz der Gesellschaft als Regelort. Eine klare Klausel kann einen anderen Ort für die Generalversammlung bestimmen.
ÖffnenGenossenschaft ab 500 Mitgliedern: Abgeordnetenversammlung regeln
Ab 500 Mitgliedern kann der Genossenschaftsvertrag eine Abgeordnetenversammlung vorsehen. § 27 Abs. 3 GenG regelt Gruppen, Auswahl, Amtszeit und Wahlvorgang.
ÖffnenStille Einlage durch Verlust gemindert: Besteht eine Auffüllpflicht?
Stille Einlage durch Verlust gemindert: § 180 UGB erklärt, wann keine automatische Auffüllpflicht besteht und welche Vertragsklauseln geprüft werden müssen.
ÖffnenGrenzüberschreitende Kooperation als EWIV: Mitgliederkreis und Gründungsvertrag
EWIV gründen: Art. 3 bis 5 EWIV-VO erklären Hilfszweck, Mitglieder aus verschiedenen EU-Staaten und Pflichtangaben im Gründungsvertrag.
ÖffnenAufsichtsratspflicht der GmbH über 300 Arbeitnehmer: Durchschnitt und Konzern
Wann muss eine GmbH wegen mehr als 300 Arbeitnehmern einen Aufsichtsrat bestellen? § 29 GmbHG erklärt Durchschnitt und Konzernzurechnung.
ÖffnenDrittstaatengesellschaft gründet Zweigniederlassung: Ständiger Inlandsvertreter
Eine Drittstaatengesellschaft errichtet eine österreichische Zweigniederlassung. § 107 GmbHG ordnet Inlandsvertreter, Firmenbuch und Unterlagen.
ÖffnenKontrollrecht des Kommanditisten im KG-Vertrag: Auskunft, Einsicht und Erweiterung
§ 166 UGB gibt dem Kommanditisten Auskunfts- und Einsichtsrechte. Der KG-Vertrag kann Berichte, Unterlagen und Abläufe genauer und weiter regeln.
ÖffnenFlexKapG plant den Börsengang: Satzungswechsel zur Aktiengesellschaft vorbereiten
Eine Flexible Kapitalgesellschaft will vor dem Kapitalmarktschritt zur AG werden. Beschluss, Organstruktur und zwingende Gründungsprüfung nach § 26 FlexKapGG vorbereiten.
ÖffnenStimmrechtslose Vorzugsaktien: Nachzahlungsrecht und Wiederaufleben der Stimme
Stimmrechtslose Vorzugsaktien nach § 12a AktG: Nachzahlungsrecht, Drittelgrenze und Wiederaufleben des Stimmrechts in der Satzung prüfen.
ÖffnenGesbR im Geschäftsverkehr: Vertretungsmangel und geschützte Vertragspartner
§ 1197 ABGB ordnet die Vertretung der GesbR im Geschäftsverkehr. Entscheidend sind Außengesellschaft, unternehmerische Tätigkeit, Gesamtvertretung und das Wissen des Vertragspartners.
ÖffnenZurückgehaltenes Gesellschaftsgeld: Verzinsung nach § 1183 ABGB
§ 1183 ABGB erfasst verspätete Geldeinlagen, zurückgehaltenes Gesellschaftsgeld und unbefugte Entnahmen. Zinsen und weiterer Schaden im Überblick.
ÖffnenOG wird abgewickelt: Fehlende Guthaben zwischen den Partnern ausgleichen
Bei der Abwicklung einer OG reichen die Mittel für einzelne Partnerguthaben nicht aus. § 155 UGB ordnet Fehlbetrag, internen Ausgleich und den Ausfall eines Partners.
ÖffnenPrivat für die OG ausgelegt: Erstattung notwendiger Geschäftsausgaben verlangen
OG-Gesellschafter privat bezahlt: § 110 UGB regelt Ersatz notwendiger Aufwendungen, Verzinsung, Vorschuss und Herausgabe in Gesellschaftsangelegenheiten.
ÖffnenGründerhonorar mit Stammeinlage verrechnen: Grenze zur erstattungsfähigen Gründungsausgabe
Gründerhonorar und Stammeinlage in der GmbH: § 7 Abs. 1 GmbHG verbietet die Verrechnung als Belohnung. Kostenersatz nach Abs. 2 sauber abgrenzen.
ÖffnenBefristete Gesellschaftsdauer: Fortsetzungsbeschluss vor dem Endtermin
Eine GmbH soll über den vereinbarten Endtermin hinaus bestehen. Welche Rolle § 84 GmbHG, die Vertragsänderung, die Mehrheit und der Firmenbucheintrag spielen.
ÖffnenFlexCo-Stammeinlage ab 1 Euro: Mindestbetrag und Einzahlung richtig festlegen
FlexCo-Stammeinlage ab 1 Euro: Mindestbetrag jeder Stammeinlage, Bareinzahlung und Errichtungserklärung nach §§ 3 und 5 FlexKapGG richtig abstimmen.
ÖffnenVerlustschlüssel der OG: Kapitalanteil und Mitarbeit gewichten
Wie der Gesellschaftsvertrag einer OG Gewinn und Verlust nach Kapitalanteil und persönlicher Mitarbeit ordnen kann. § 121 UGB verständlich erklärt.
ÖffnenKommanditist soll Geschäfte führen: Vertragliche Abweichung vom gesetzlichen Ausschluss
Wie der KG-Vertrag dem Kommanditisten intern Geschäftsführungsaufgaben zuweisen kann und welche Grenzen für Zustimmung, Kontrolle und Außenvertretung gelten.
ÖffnenSalvatorische Klausel im GmbH-Statut: Was eine unwirksame Regel ersetzen kann
Gründer und Gesellschafter prüfen eine Klausel, die den Gesellschaftsvertrag bei Teilnichtigkeit erhalten und eine Ersatzregel liefern soll. Zwingendes Recht und erforderliche Satzungsänderungen bleiben maßgeblich.
ÖffnenProkura in der OG: Zustimmung, Gefahr im Verzug und Widerruf
Wie der OG-Vertrag die Zustimmung zur Prokura, Gefahr im Verzug, ausdrückliche Erteilung, Widerruf und Firmenbuchanmeldung sauber vorbereitet.
ÖffnenAgio bei der Kapitalerhöhung: Aufgeld, Kapitalrücklage und Fälligkeit sauber festlegen
Agio bei der GmbH-Kapitalerhöhung: Nennbetrag, Aufgeld, gebundene Kapitalrücklage, Fälligkeit und Folgen verspäteter Einzahlung richtig festlegen.
ÖffnenPay-to-play-Klausel in der GmbH: Finanzierungsrunde und Folgen der Nichtteilnahme
Eine Pay-to-play-Klausel muss Finanzierungsangebot, Teilnahmepflicht, Ausnahmen und Folgen der Nichtteilnahme im GmbH-Vertrag präzise verbinden.
ÖffnenBewertungsgutachter im Deadlock der GmbH richtig regeln
Eine Gutachterklausel für den Deadlock muss Bestellung, Bewertungsstichtag, Datenzugang und Bindungswirkung der Anteilsbewertung klar ordnen.
ÖffnenCall-Option bei Verlust der Berufsbefugnis im Gesellschaftsvertrag
Call-Option bei Verlust der Berufsbefugnis: Auslöser, Anteilspreis, Ausübung, Notariatsakt und Vollzug im GmbH-Gesellschaftsvertrag.
ÖffnenZwei-Konten-Modell im KG-Vertrag: Kapitalkonto und Entnahmen
Zwei-Konten-Modell im KG-Vertrag: Kapitalkonto, Verrechnungskonto, Gewinn, Entnahmen und Haftsumme des Kommanditisten sauber trennen.
ÖffnenFortsetzungsklausel der OG: Ausscheiden und Vermögenszuordnung
Eine Fortsetzungsklausel soll bei der Kündigung eines OG-Gesellschafters Klarheit schaffen. Entscheidend sind Ausscheidenszeitpunkt, Abfindung, Haftung und Firmenbuchanmeldung.
ÖffnenKonkurrenztätigkeit eines OG-Gesellschafters: Zustimmung und Gewinnherausgabe
Ein OG-Gesellschafter darf ohne Zustimmung weder im Geschäftszweig der Gesellschaft konkurrierende Geschäfte machen noch sich unter bestimmten Voraussetzungen an einer gleichartigen Gesellschaft beteiligen. Bei einem Verstoß kommen Schadenersatz oder die Herausgabe der daraus erlangten Vergütung in Betracht.
ÖffnenRegisterliste nach Geschäftsanteilsübertragung: Einreichung und Legitimationswirkung
Nach der Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils: Wer meldet den Übergang zum Firmenbuch an und wofür legitimiert der Registerstand?
ÖffnenNebenleistungspflicht im Statut: Leistungsinhalt, Anpassung und Sanktion
Nebenleistungspflicht im GmbH-Statut: § 8 GmbHG verlangt klare Angaben zu Leistung, Voraussetzungen, Vergütung und Konventionalstrafe.
ÖffnenGeschäftsanteile mit unterschiedlichen Stimmrechten: Mehrheiten und Beschlusskontrolle
Unterschiedliche Stimmrechte bei GmbH-Geschäftsanteilen: Stimmgewicht, Mehrheiten, Sonderrechte und Beschlusskontrolle im Gesellschaftsvertrag ordnen.
ÖffnenGewinnverwendungsbeschluss mit Ausschüttungssperre: Thesaurierung und Gleichbehandlung
Wie eine GmbH einen Bilanzgewinn im Unternehmen belässt: Gewinnverwendungsbeschluss, Ausschüttungssperre und Minderheitenschutz.
ÖffnenRangrücktritt bei Gesellschafterdarlehen: Rückzahlung und Sicherheiten
Rangrücktritt bei Gesellschafterdarlehen: Rückzahlung, Zinsen, Sicherheiten, Rangordnung und die Abstimmung mit GmbHG und UGB im Gesellschaftsvertrag.
ÖffnenStimmbindungsvertrag neben der GmbH-Satzung: Wirkung, Verstoß und Beweis
Stimmbindungsvertrag neben der GmbH-Satzung: schuldrechtliche Wirkung, Folgen eines Verstoßes, Beschluss und Beweissicherung.
ÖffnenGesellschafterbeschluss über Eigengeschäft: Befangenheit und Stimmabgabe
Gesellschafterbeschluss über ein Eigengeschäft: Stimmverbot, Beschlussantrag, Zählung und Protokoll nach § 39 Abs 4 GmbHG.
ÖffnenGenehmigtes Kapital der FlexCo: Ermächtigung, Fünfjahresfrist und Bezugsrecht
Genehmigtes Kapital bei der FlexCo: Ermächtigung der Geschäftsführung, Höchstbetrag, Fünfjahresfrist, Bezugsrecht und Firmenbuchvollzug richtig gestalten.
ÖffnenGesellschafterversammlung ohne Einberufung: Vollversammlung und Beschlusswirksamkeit
Alle Gesellschafter sind spontan versammelt und die Einladung fehlt? Voraussetzungen, Zustimmung, Protokoll und Risiken der Vollversammlung in der GmbH.
ÖffnenNachschussabruf in der GmbH: Satzungsgrenze, Beschluss und Verweigerungsfolgen
Nachschussabruf in der GmbH: Wie Satzungsgrenze, Gesellschafterbeschluss, Einzahlung und Verweigerung nach §§ 72 ff GmbHG zusammenhängen.
ÖffnenSchiedsklausel im Gesellschaftsvertrag: Beschlussstreit und Gesellschafterwechsel erfassen
Eine Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag muss Beschlussstreitigkeiten, betroffene Gesellschafter, Bestellung, Zustellung und spätere Anteilseintritte klar erfassen.
ÖffnenSatzungsänderung der GmbH: Beschlussmehrheit, Notariatsakt und Firmenbuch
Wie eine GmbH den Gesellschaftsvertrag ändert: Beschluss, Mehrheit, notarielle Form, Anmeldung und Firmenbucheintragung im Überblick.
ÖffnenWeisungsbeschluss an die Geschäftsführung: Grenzen und Haftung
Weisungsbeschluss an die GmbH-Geschäftsführung: Zuständigkeit, Dokumentation und Haftung.
ÖffnenVorsitz in der Generalversammlung: Leitung und Abstimmung bei Streit
Vorsitz in der Generalversammlung: Tagesordnung, Leitung, Abstimmung und Protokoll.
ÖffnenStimmenthaltung und ungültige Stimmen: Mehrheiten richtig zählen
Stimmenthaltung und ungültige Stimmen in der GmbH: Mehrheiten, Protokoll und Beschlussrisiko.
ÖffnenGmbH nach Auflösungsbeschluss fortsetzen: Beschluss und Firmenbuch
GmbH nach Auflösungsbeschluss fortsetzen: Liquidationsstand, Beschluss und Firmenbuch prüfen.
ÖffnenFirmenwortlaut der GmbH ändern: Vertrag und Firmenbuch abstimmen
Firmenwortlaut der GmbH ändern: Gesellschaftsvertrag, Firmenbuch, Marke und Domain verbinden.
ÖffnenVerpfändung von GmbH-Anteilen: Zustimmung und Klausel im Gesellschaftsvertrag
Verpfändung von GmbH-Anteilen: Pfandvertrag, Anzeige, Zustimmung und Verwertungsrisiko im Gesellschaftsvertrag auseinanderhalten.
ÖffnenStimmrechtsvollmacht in der GmbH: Form, Nachweis und Grenzen im Vertrag
Stimmrechtsvollmacht in der GmbH: Form, Vertreterkreis, Vorlagefrist und Grenzen im Gesellschaftsvertrag sicher ordnen.
ÖffnenNebenleistungspflichten von Gesellschaftern im GmbH-Vertrag klar regeln
Nebenleistungspflichten im GmbH-Vertrag: Mitarbeit, Know-how und Unterlagenfluss konkret regeln, ohne eine unklare Nachschusspflicht zu schaffen.
ÖffnenMinderjährige Gesellschafter in der Familien GmbH vertraglich mitdenken
Minderjährige Gesellschafter in der Familien GmbH: Vertretung, Genehmigungen, Stimmrecht und spätere Volljährigkeit gemeinsam planen.
ÖffnenGesellschaftersonderrechte für Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern regeln
Gesellschaftersonderrechte bei Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern: Nominierung, Zustimmung, Mehrheit und Firmenbuchvollzug klar ordnen.
ÖffnenVirtuelle Generalversammlung in der GmbH: Teilnahme, Abstimmung und Protokoll
Virtuelle Generalversammlung in der GmbH: Teilnahme, Abstimmung, Vollmacht und Protokoll sauber im Gesellschaftsvertrag ordnen.
ÖffnenUnternehmensgegenstand der GmbH ändern: Vertrag, Gewerbe und Firmenbuch abstimmen
Unternehmensgegenstand der GmbH ändern: Gesellschaftsvertrag, Gewerberecht, Firmenbuch und Außenauftritt richtig abstimmen.
ÖffnenSitzverlegung der GmbH: Gesellschaftsvertrag, Zustellung und Firmenbuch richtig ordnen
Sitzverlegung der GmbH: Satzungssitz, Geschäftsanschrift, Zustellung und Firmenbuch sauber voneinander trennen.
ÖffnenGeschäftsführerentgelt im Gesellschafterkreis: Beschluss, Angemessenheit und Dokumentation
Geschäftsführerentgelt im Gesellschafterkreis: Beschlussweg, Angemessenheit und Dokumentation in der GmbH sauber ordnen.
ÖffnenFreiwilliger Aufsichtsrat in der GmbH: Kontrolle und Zustimmungsvorbehalte sauber regeln
Freiwilliger Aufsichtsrat in der GmbH: Kontrolle, Berichtspflichten und Zustimmungsvorbehalte ohne Beiratsverwechslung ordnen.
ÖffnenVerwässerungsschutz bei der GmbH Finanzierungsrunde
Verwässerungsschutz bei einer GmbH Finanzierung verbindet Bezugsrecht, Beteiligungsrechnung, Informationspaket und klare Regeln für Ausnahmen und spätere Runden.
ÖffnenSchlichtungsfenster vor gerichtlichen Schritten im Gesellschafterstreit
Ein Schlichtungsfenster im GmbH Vertrag braucht klare Auslöser, einen neutralen Ablauf, ein bestimmtes Ende und Schutz für dringende gerichtliche Schritte.
ÖffnenInvestitionsreserve und Ausschüttungspolitik im GmbH Vertrag
Eine Ausschüttungspolitik im GmbH Vertrag ist eine Governance Klausel für die jährliche Entscheidung, keine Zusage fester Quoten. Datenbasis, Kapitalerhaltung und Minderheitentransparenz halten sie belastbar.
ÖffnenGeschäftsordnung neben Gesellschaftsvertrag richtig verzahnen
Vertrag, Gesellschafterbeschluss, Geschäftsordnung, Dienstvertrag und Vollmacht sind unterschiedliche Ebenen. Eine belastbare Verzahnung ordnet Rangfolge, Änderungskompetenz und Innenwirkung.
ÖffnenBeirat mit Vetorechten ohne Geschäftsführungsblockade
Ein vertraglicher Beirat mit Vetorechten schützt strategische Entscheidungen, ohne die Geschäftsführung nach §§ 20 und 25 GmbHG zu ersetzen. Klare Basis, Katalog, Fristen und Grenzen sichern die Balance.
ÖffnenStichentscheid in der Zwei Personen GmbH richtig regeln
Ein Stichentscheid in der 50/50 GmbH löst nur eng umgrenzte Alltagspatts. Er ersetzt keine qualifizierten Mehrheiten, keine Stimmverbote und keine geordneten Exit Interfaces.
ÖffnenKündigungsfrist für Gesellschafter und Bewertungsstichtag
Kündigungsfrist und Bewertungsstichtag als vertragliche Zeitarchitektur: Zugang der Erklärung, Fristlauf, Zwischenrechte, Stichtag, Zahlung und Vollzug im GmbH Vertrag klar trennen.
ÖffnenEinziehung von Geschäftsanteilen und Registervollzug in der GmbH
Einziehung im österreichischen GmbH Vertrag bedeutet ein Gestaltungsziel. Wirksam wird der Exit erst durch Anteilsübertragung, Vertragsänderung oder Kapitalherabsetzung samt Firmenbuchvollzug.
ÖffnenAustrittsrecht bei Dauerstreit vertraglich ordnen
Ein vertragliches Austrittsrecht bei Dauerstreit braucht objektive Auslöser, Eskalation, Wahlausübung, Erwerber, Bewertung, Übergang und Missbrauchsschutz.
ÖffnenAusschlussverfahren mit Anhörung und Beschluss vorbereiten
Ein belastbares Ausschlussverfahren trennt Vertragsgrundlage, Tatbestand, Beweise, Stellungnahme, Beschluss, Stimmrecht, Abfindung und Anteilsvollzug.
ÖffnenRatenzahlung der Abfindung und Sicherheiten im GmbH Vertrag
Ratenzahlung einer Abfindung braucht klaren Zahlungsplan, Fälligkeit, Verzinsung, Verwertungsordnung, werthaltige Sicherheiten und den Test an Kapitalerhaltung sowie § 879 ABGB.
ÖffnenPrivatinsolvenz eines Gesellschafters im GmbH Vertrag auffangen
Privatinsolvenz eines GmbH Gesellschafters richtig einordnen: Insolvenzmasse, Verwalter, Aufgriffsrecht, Bewertung, Gläubigerschutz und Vollzug im Gesellschaftsvertrag.
ÖffnenGutachterklausel gegen Bewertungsstreit beim GmbH Exit
Eine Gutachterklausel für den GmbH Exit braucht einen klaren Bewertungsmaßstab, unabhängige Bestellung, Parteiengehör, Ersatzlösung und Grenzen zu Auslegung und Schiedsverfahren.
ÖffnenEhevertrag und Gesellschaftsvertrag bei GmbH Anteilen abstimmen
Ehevertrag und GmbH-Vertrag richtig verzahnen: Gütertrennung, Wertausgleich, Finanzierung, Tod, Aufgriffsrecht, Bewertung und Form sicher abstimmen.
ÖffnenAbfindungsformel mit Ertragswert und Buchwert prüfen
Eine belastbare Abfindungsformel verbindet Buchwert, bereinigten Substanzwert und Ertragswert mit Stichtag, Wertbrücke, Gewichtung und Fairnesskontrolle.
ÖffnenVinkulierung mit objektiven Ablehnungsgründen in der GmbH
Vinkulierung im GmbH Vertrag: wie objektive Ablehnungsgründe wirken, wer über die Zustimmung entscheidet, wie das gerichtliche Genehmigungsverfahren mit dem Ersatzkäufermonat nach § 77 GmbHG läuft und wie das Ganze mit Vorkaufs- und Aufgriffsrechten zusammenspielt.
ÖffnenMitverkauf bei Mehrheitsverkauf im Gesellschaftsvertrag regeln
Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht in der GmbH koppeln den Verkauf einer Mehrheit an klare Auslöser, gleiche wirtschaftliche Bedingungen, ein Angebotsverfahren und die Formkette von § 76 GmbHG.
ÖffnenKontrollwechsel im Gesellschafterkreis als Aufgriffsauslöser
Kontrollwechsel über einem Gesellschafter erfassen: Auslöser, Anzeige, Bewertung und Aufgriff im GmbH Gesellschaftsvertrag klar regeln.
ÖffnenErbenvertretung bis zur Ausübung von Aufgriffsrechten
Zwischen Todesfall und Ausübung des Aufgriffsrechts brauchen Erben eine klare Regel zu Vertretung, Stimmrecht, Informationen und Bewertung des Anteils.
ÖffnenEintritt neuer Gesellschafter durch Anteilsteilung vorbereiten
Anteilsteilung nach § 79 GmbHG: Vertragsermächtigung, allfällige Zustimmung, Notariatsakt und Firmenbuch richtig koordinieren.
ÖffnenZustimmung zur Anteilsabtretung mit Frist und Ersatzbeschluss
Zustimmung zur Anteilsabtretung braucht klare Frist, vollständiges Antragspaket und eine Regel für den Fall, dass eine erste Abstimmung scheitert.
ÖffnenVorkaufsrecht bei GmbH Anteilen mit klarer Preisermittlung
Vorkaufsrecht bei GmbH Anteilen wirkt nur mit klarem Auslöser, Preismechanik, Frist und einer Regel für den Vollzug im Firmenbuch.
ÖffnenVetorechte für Budget, Kredit und Immobiliengeschäft in der GmbH
Vetorechte für Budget, Kredite und Immobilien schützen Gesellschafter nur mit klaren Schwellen, Unterlagen und einem verlässlichen Verfahren.
ÖffnenInformationspaket für Minderheitsgesellschafter vertraglich regeln
Ein klares Informationspaket gibt Minderheitsgesellschaftern verlässliche Zahlen und Entscheidungsgrundlagen, ohne Schutzinteressen der GmbH zu übergehen.
ÖffnenGeheimhaltungsklausel für Gesellschafterdaten und Geschäftsgeheimnisse
Eine wirksame Geheimhaltungsklausel schützt Geschäftsgeheimnisse und Gesellschafterdaten, ohne Informationsrechte pauschal auszuschließen.
ÖffnenMehrheitskatalog für Grundsatzentscheidungen in der GmbH
Ein Mehrheitskatalog für die GmbH ordnet die gesetzlichen Ebenen der §§ 34, 35, 39, 49 und 50 GmbHG mit einfacher Mehrheit, Dreiviertelmehrheit, gesetzlicher Einstimmigkeit für Änderung des Unternehmensgegenstandes und Zustimmung der Betroffenen.
ÖffnenInsichgeschäfte und Selbstkontrahieren im GmbH Vertrag
Insichgeschäfte und verbundene Geschäfte in der GmbH sind über die Haftungsregel des § 25 Abs 4 GmbHG, die Urkundenpflicht des § 18 Abs 5 GmbHG und die Stimmverbote des § 39 Abs 4 GmbHG mit sauberer Vertretungslage abzusichern.
ÖffnenEinberufungsrecht der Minderheit im GmbH Vertrag
Das Einberufungsrecht der Minderheit steht in §§ 37 und 38 GmbHG. Der Vertrag kann die Schwelle senken, Tagesordnungsergänzung und Informationsrechte ausbauen, ohne Verlangen, 14-Tage-Frist und Selbsteinberufung zu verkürzen.
ÖffnenBeschlussprotokoll als Beweis im Gesellschafterkreis
Das Beschlussprotokoll trägt Streit und Anfechtung nur, wenn Aufnahme, Aufbewahrung, Einsicht, Übersendung der Beschlusskopie und die einmonatige Anfechtungsfrist nach GmbHG geordnet umgesetzt sind.
ÖffnenBankvollmachten und Zeichnungsrechte mit Vertretung abgleichen
Bankvollmachten und Zeichnungsrechte in der GmbH sind sauber mit organschaftlicher Vertretung, mit Prokura oder Handlungsvollmacht und mit internen Freigabegrenzen zu verzahnen, damit der Kontoverkehr belastbar dokumentiert bleibt.
ÖffnenZwei Gesellschafter GmbH und klare Rollen vor dem Streit
Zwei Gesellschafter GmbH strukturieren: Rollen, Vertretung, Zustimmung, Mehrheiten und Eskalationswege für 50:50 und ungleiche Beteiligungen.
ÖffnenZustimmungskatalog für Investitionen und Darlehen im GmbH Vertrag
Wie ein Zustimmungskatalog für Investitionen, Darlehen, Bürgschaften und Sicherheiten den GmbH Vertrag mit Geschäftsordnung, Budget und Vertretungsmacht sauber verbindet.
ÖffnenGesellschaftsvertrag neu fassen statt einzelne Nachträge sammeln
Wann eine konsolidierte Neufassung des GmbH Vertrags dem nächsten Einzelnachtrag vorzuziehen ist und wie Beschluss, Notariatsakt und Firmenbuch dabei zusammenspielen.
ÖffnenGesellschaftsvertrag bei wachsendem Gesellschafterkreis prüfen
Ein Gründervertrag passt selten zu einem wachsenden Gesellschafterkreis. Governance, Informationsflüsse und Anteilsbewegungen müssen für Investoren, Familie und Mitarbeiter neu ausgerichtet werden.
ÖffnenGeschäftsführungsressorts im GmbH Vertrag abstimmen
Ressortverteilung in der GmbH Geschäftsführung wirkt nur, wenn Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung und Dienstvertrag Zuständigkeit, Überwachung und Vertretung sauber verzahnen.
Öffnen