Konten abstimmen und den KG-Vertrag ändern
Für eine Bestandsprüfung werden der aktuelle KG-Vertrag samt Nachträgen, der Firmenbuchauszug, Einlagenvereinbarungen, Jahresabschlüsse, Gesellschafterbeschlüsse, Kontenblätter und Zahlungsbelege benötigt. Zusätzlich sind Darlehen, Sicherheiten und Nebenabreden zu erfassen, wenn sie den Saldo oder den Zahlungsgrund beeinflussen.
Die Abstimmung beginnt mit einer Kontenchronik. Für jedes Geschäftsjahr sind Eröffnungsstand, Einlage, Gewinn- und Verlustzuweisung, Entnahmen, Auszahlungen, Rückzahlungen und Korrekturen zu markieren. Danach wird geprüft, ob die Buchungen nach dem Vertrag zulässig waren und ob die Bezeichnung mit dem tatsächlichen Rechtsgrund übereinstimmt.
Soll das Modell geändert werden, müssen Übergangsregeln für bereits gebuchte Gewinn- und Verlustanteile, offene Entnahmen und negative Salden festgelegt werden. Eine neue Kontobezeichnung löst keine alte Rechtsfrage. Bei einer geplanten Beschlussfassung ist außerdem der Mehrheitskatalog nur als Vergleich heranzuziehen, weil für eine KG andere Vertrags- und UGB-Regeln maßgeblich sein können.
Die abschließende Kontenübersicht sollte zwischen interner Verrechnung und Außenhaftung ausdrücklich unterscheiden. So wird sichtbar, welche Beträge noch offen sind, welche Zahlungen beschlossen wurden und welche Unterlagen für die nächste steuerliche oder rechtliche Prüfung fehlen. BRANDaktuelle Rechtsnews abonnieren.